Weiterführende Schule – Übergang

Weiterführende Schule – Übergang

(1) Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 4 informiert die Grundschule über die Bildungsgänge in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und das örtliche Schulangebot.

(2) Anschließend berät die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer mit den Eltern in einem persönlichen Gespräch über die weitere schulische Förderung des Kindes.

(3) Die Empfehlung für die Schulform gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 SchulG ist Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Darin werden die Schulform Hauptschule, Realschule oder Gymnasium benannt, für die das Kind nach Auffassung der Grundschule geeignet ist, daneben auch die Gesamtschule und Sekundarschule. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt. Die Empfehlung ist zu begründen. Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz.

(4) Die Eltern melden die Schülerin oder den Schüler unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 an einer Schule der von ihnen gewählten Schulform an. Diese Schule unterrichtet die Grundschule über die Anmeldung.

Konkret erfolgen folgende Maßnahmen in der Grundschule Steinhausen

  1. Informationsabend für die Eltern der 4.-Klässler über die verschiedenen Bildungsgänge nach Klasse 4 und deren Voraussetzungen durch die Schulberatungsstelle 

  2. Elternsprechtag im November

  3. Elternsprechtag im Januar mit Erhalt der Schullaufbahn-Empfehlung sowie ausführlicher Beratung

  4. Weiterer Beratungstermin bei Bedarf bis Anfang Februar

  5. Verteilen der Infoblätter aller umliegenden Schulformen mit Verweis auf die „offenen Tage“

  • Teilnahme der ehemaligen Lehrer/innen der Klassen 4 an den Erprobungsstufenkonferenzen der weiterführenden Schulen

Grundschulempfehlung

Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint (vgl. § 8 AO-GS). Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch dies mit dem genannten Zusatz genannt.

Mit dem 4. Schulrechtsänderungsgesetz, das im Dezember 2010 vom Parlament verabschiedet wurde, sind die Empfehlungen der Grundschule nicht mehr verbindlich. Die Eltern melden nach der Beratung durch die Grundschule ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an.

Unter folgendem Link ( Kopieren und neu einfügen) finden Sie die Onlinebroschüre des Landes NRW:

https://msb.broschüren.nrw/sekundarstufe-1