Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Wenn ein Kind in die Schule kommt und bei uns trotz aller Bemühungen sehr große Probleme beim Lernen und in seiner Entwicklung hat und unsere Fördermöglichkeiten nicht mehr ausreichen, muss überlegt werden, ob es sonderpädagogische Förderung braucht, und wo es diese am besten bekommen kann. Zu diesem Zweck wird ein sogenanntes Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt. Dabei werden mit Hilfe von Gesprächen, Beobachtung, Testverfahren und Gutachten, die Stärken und Schwächen eines Kindes ermittelt, um dann verantwortungsvoll zum Wohle des Kindes eine Entscheidung zu treffen. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (AO-SF) geregelt. Selbstverständlich führen wir zahlreiche Elterngespräche und alle Beteiligten werden sowohl im Vorfeld, als auch im Verfahren und beim Abschluss miteinbezogen. Sollten Sie Sorgen oder Ängste diesbezüglich haben, weil Sie Auffälligkeiten im Verhalten Ihres Kindes feststellen oder der Kindergarten bereits Gespräche mit Ihnen führt, so wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.