AOSF-Verfahren

AOSF-Verfahren

(Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs)

Wenn ein Kind in die Schule kommt und bei uns trotz aller Bemühungen sehr große Probleme beim Lernen und in seiner Entwicklung hat und unsere Fördermöglichkeiten nicht mehr ausreichen, muss überlegt werden, ob es sonderpädagogische Förderung braucht, und wo es diese am besten bekommen kann. Zu diesem Zweck wird ein sogenanntes Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt. Dabei werden mit Hilfe von Gesprächen, Beobachtung, Testverfahren und Gutachten die Stärken und Schwächen eines Kindes ermittelt, um dann verantwortungsvoll zum Wohle des Kindes eine Entscheidung zu treffen. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (AO-SF) geregelt.