Beratungskonzept der Grundschule Steinhausen

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1.Beratungskonzept

Beratungstätigkeit in der Schule

Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Sie bezieht sich vor allem auf

  • die Beratung von Schülern und Schülerinnen sowie von Erziehungsberechtigten über Bildungsangebote und Schullaufbahnen (…) und

  • die Beratung von Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten.“ ( Auszug aus dem Beratungserlass des Schulgesetzes NRW 12-21 § 4 vom 1.7. 2012)

Daraus ergeben sich folgende Beratungsbereiche- und Beratungsanlässe, die unser schuleigenes Beratungskonzept ausmachen und Ergebnis eines schulinternen Diskussions- und Einigungsprozesses sind, die im Folgenden näher dargestellt werden:

1. Schullaufbahnberatung vor und während der Einschulung

2. Schullaufbahnberatung: Übergang nach Klasse 4

3. Beratung über unsere Bildungsangebote und Unterrichtsinhalte

4. Beratung von Schülern sowie Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten und/oder Verhaltensauffälligkeiten

5. Einzelberatung

6. Beratungslehrer

7. Externe Beratungsstellen

Prämisse

Voraussetzung für jegliche Beratung ist ein vertrauensvoller Kontakt von Elternhaus und Schule. Lösungsstrategien müssen gemeinsam und offen erarbeitet und umgesetzt werden.

Das gemeinsame Ziel ist das Wohl des einzelnen Kindes.

1. Schullaufbahnberatung vor und während der Einschulung

Der Eintritt in die Grundschule ist ein wichtiges Ereignis im Leben des Kindes und seiner Eltern und bedeutet den Beginn eines neuen Lebensabschnittes. Um ein gegenseitiges Kennenlernen der beteiligten Kinder, Eltern und Lehrpersonen vorzubereiten und einen kindgerechten Übergang vom Kindergarten zur Grundschule zu gewährleisten, finden bereits vor Schulbeginn verschiedene allgemeine Beratungen und Aktivitäten statt.

  • Informationsveranstaltung „Erfolgreich – starten“ des Schulträgers über die vorschulischen Fördermöglichkeiten der Kinder zwei Jahre vor der Einschulung durch die Schulleitungen der Grundschulen und den Leiterinnen der Kindergärten. Hier erhalten die Eltern der über 4-jährigen Kinder Informationen über die Bedeutung der vorschulischen Bildungsinhalte und Basiskompetenzen als Grundlage der späteren schulischen Bildungsinhalte, sowie Hinweise auf gezielte Fördermaßnahmen

  • Hospitation der Klassenlehrerinnen in den Kindertagesstätten zum Beobachten und gegenseitigen Kennenlernen im Sommer vor der Einschulung.

  • Teilnahme der zukünftigen Schulanfänger/innen am Unterricht der Klassen 1 (Kooperation Kindergarten – Grundschule)

  • Umfassender Informationsbrief für die Eltern und Kinder vor den Sommerferien, in welchem sie über Inhalte der Grundschule, Materialpaket (auch Hinweis auf Aktion Buntstifte), Organisatorisches, Bücher etc. hingewiesen werden und natürlich einen persönlichen Brief an die Schulkinder von der neuen Klassenlehrerin.

  • Teilnahme der neuen Klassenlehrerin und der Schulleitung an den Abschlussfeiern der Kindergartenkinder.

  • Informationsabend für die Eltern der zukünftigen Schulanfänger direkt zu Beginn der Einschulung. Die Eltern lernen die zukünftigen Klassenlehrer/innen kennen, erhalten Materialliste sowie grundsätzliche Informationen. Offene Fragen werden geklärt.

  • Möglichkeit zum Besuch des neuen Klassenraumes durch die Kinder und Eltern einen Tag vor der Einschulung zum Kennenlernen der Begebenheiten, Absprachen etc.

  • Besuch der Erzieherinnen in der Schule: Im 1. Halbjahr des ersten Schuljahres besuchen die Erzieherinnen vor dem 1. Elternsprechtag die ehemaligen Kindergartenkinder an einem Unterrichtsvormittag (Kooperation Kindergarten – Grundschule) und besprechen sich anschließend mit den Klassenlehrern.

2. Schullaufbahnberatung: Übergang nach Klasse 4

Besondere Bedeutung in der Schullaufbahn des Kindes hat der Übergang zu einer weiterführenden Schule nach der Klasse 4. Dieser Wechsel wird durch umfangreiche Elternberatung und -information vorbereitet.

  • Elternsprechtag im November

  • Informationsabend für die Eltern der Kinder der 4.Klasse über die verschiedenen Bildungsgänge nach Klasse 4 und deren Voraussetzungen durch einen entsprechenden Beratungslehrer

  • Elternsprechtag im Januar mit Erhalt der Schullaufbahn-Empfehlung sowie ausführlicher Beratung

  • Weiterer Beratungstermin bei Bedarf bis Anfang Februar

  • Verteilen der Infoblätter aller umliegenden Schulformen mit Verweis auf die „offenen Tage“

  • Teilnahme der ehemaligen Lehrer/innen der Klassen 4 an den Erprobungsstufenkonferenzen der weiterführenden Schulen

3. Beratung über unsere Bildungsangebote und Unterrichtsinhalte

  • In den Klassenpflegschaftssitzungen zu Beginn eines jeden Schuljahres informiert die Klassenlehrerin ggf. auch die Fachlehrer sowohl über die fachlichen Inhalte als auch didaktischen Vorgehensweisen.

  • In anschließenden Schulpflegschaftssitzungen und Schulkonferenzen werden o.g. Bildungsangebote, Unterrichtsinhalte, Materialien, Neuanschaffungen etc. besprochen und gemeinsam beraten.

  • Thematische Elternabende z.T. mit außerschulischen Referenten und Referentinnen z.B. zum Präventionsprogramm „Mein Körper gehört mir“ oder „Medienerziehung“ runden die Beratung ab. Zu nennen sind dabei z.B. Elternabende zum Thema: „Kinder brauchen Grenzen“ „Raus aus der Brüllfalle“ „Vorstellung wertvoller Kinderspiele“ und Elternabende zu unterschiedlichen Bereichen der Erziehung in Kooperation mit dem Familienzentrum zu ausgewählten Themen.

  • In zwei terminlich festgelegten Elternsprechtagen werden einmal pro Halbjahr, d.h. im November und März eines Schuljahres die individuellen unterrichtlichen und sozialen Bereiche der einzelnen Schüler besprochen und mögliche Lernschwierigkeiten und /oder Verhaltensauffälligkeiten thematisiert.

  • Beratungsgrundlagen sind Beobachtungen und Berichte über die Leistungs- sowie die Persönlichkeitsentwicklung, Ergebnisse von Diagnosen und Klassenarbeiten, Förderpläne und ggf. Zeugnisse sowie Lern- und Förderempfehlungen. Selbstverständlich beraten wir auch Kinder mit besonderen Begabungen. Dafür zuständig sind unsere Lehrerin Frau Marie-Luise Lingnau und die Schulleiterin Frau Susanne Kaupmann, die sich in entsprechenden Informationsveranstaltungen mit hochbegabten Kindern auseinandergesetzt haben. An unserer Schule besteht die Möglichkeit in bestimmten Fächern am Unterricht der nächsthöheren Jahrgangs teilzunehmen oder eine Klasse erst probeweise dann fest zu überspringen. Natürlich werden die Kinder durch extra Unterrichtsmaterial im „normalen“ Unterricht gefördert. Ansprechpartnerin für Hochbegabung ist in der BZR Frau Stiehn.

  • Die Lehrkräfte bieten zusätzlich bei Bedarf gesonderte individuelle und flexible Sprechtage an. Dies kann der Fall sein bei plötzlichem Leistungsabfall des Kindes, bei auffälligem Sozialverhalten oder wenn umgehend zusätzliche Fördermaßnahmen (sei es wegen Schwächen oder herausragenden Leistungen) realisiert werden sollten. Dadurch wird explizit der Beratung Schülern sowie Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten und/oder Verhaltensauffälligkeiten Rechnung getragen.

4. Beratung von Schülern sowie Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten und/oder Verhaltensauffälligkeiten

  • Individuelle Beratungszeiten für Schüler und Eltern: Wie bereits erläutert, muss eine Beratung von Schülern sowie der Erziehungsberechtigen bei Lernschwierigkeiten und /oder Verhaltensauffälligen zeitnah geschehen. Dementsprechend haben die Lehrer keine festgelegte Beratungsstunde pro Woche, sondern nach telefonischer Absprache finden zusätzliche Beratungsstunden statt, in welcher gemeinsam erarbeitet wird, wie man in der Schule und zu Hause lösungsorientiert agieren kann.

  • In dieser zusätzlichen intensiven Beratung steht bei Lernschwierigkeiten der Fokus auf den notwendigen Fördermöglichkeiten. So werden einerseits Förderpläne und ggfs. Lern- und Förderempfehlungen formuliert, andererseits wird auf besondere Fördermaßnahmen wie z.B. die teilweise oder vollständige Teilnahme am Unterricht der nächst höheren Klasse hingewiesen. (s. Förderkonzept)

  • Bei der Beratung von Verhaltensauffälligkeiten werden zunächst intern die schulischen und familiären Möglichkeiten besprochen, um dann ggf. außerschulische Beratungsstellen hinzuzuziehen (siehe Linkliste)

  • Grundsätzlich bieten alle Lehrkräfte und die Schulleitung ihre Hilfen, Beratung und vermittelnde Tätigkeit an, wenn Eltern und Schüler dies wünschen. Die Lehrkräfte werden aber auch von sich aus aktiv, dies kann sich ergeben bei plötzlichem Leistungsabfall des Kindes oder bei auffälligem Sozialverhalten in der Schule.

5. Einzelberatung

Grundsätzlich sind individuelle Gespräche mit den Lehrkräften oder mit der Schulleitung nach Absprache jederzeit möglich. Alle Lehrkräfte und die Schulleitung bieten Hilfen, Beratung und vermittelnde Tätigkeit an, wenn Eltern und Schüler dies wünschen.

Bei Problemen sollte folgendermaßen vorgegangen werden:

  1. Erste Ansprechpartnerin ist die Klassenlehrerin. Sie ist zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer Schüler und für die Bearbeitung pädagogischer Probleme in ihrer der Klasse. Sie berät und informiert ggf. auch die Elternvertreter ihrer Klasse, sollten Probleme oder Sachverhalte besprochen werden, die für die ganze Klasse wichtig sind.

  2. Die Fachlehrer sind ebenso wie die Klassenlehrer in den Beratungsprozess eingebunden und nehmen ihre Beratungstätigkeit sowohl selbstständig als auch in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrerin wahr.

  3. Parallel versuchen wir im kollegialen Austausch in der Pause, bei Dienstgesprächen und Lehrerkonferenzen Fragen zu klären und praxisnahe Lösungen zu finden, die dann mit den Eltern gemeinsam ergänzt werden sollen, denn mögliche Handlungsschritte bedürfen des Konsenses. Für Prozessentwicklung und Erfolg sind alle Beteiligten gemeinsam verantwortlich.

  4. Wenn die Probleme weiterhin bestehen oder umfassender sind oder werden, wird ein Gespräch mit der Schulleitung oder/und einer Beratungslehrerin vereinbart. Der Berater hat dann die Aufgabe, den Beratungsprozess zu moderieren und zu strukturieren, um zu möglichst klaren und eindeutigen Absprachen und Aufgabenverteilungen zu kommen, die schriftlich festgehalten und überprüft werden müssen. Die Schulleiterin ist Anlaufstelle für alle Ratsuchenden und berät nicht nur alle am Schulleben Beteiligte, sondern kann auch wichtige Kontakte zu externen Einrichtungen herstellen. In Ausnahmefällen kann die Schulleitung Ordnungsmaßnahmen verhängen, wobei dies nur in akuten Notfällen sein sollte. Ansonsten muss sie auf die Durchführung vorgeschlagener und mit den Lehrern und Eltern vereinbarten pädagogischen Maßnahmen achten und versuchen die konflikterzeugenen Merkmale des jeweiligen Umfeldes (z.B. in der Klasse, in der Familie) herauszuarbeiten und entsprechenden Änderungen anzuregen oder umzusetzen.

Diese o.g Vorgehensweise stellt sicher, dass immer zuerst involvierte Personen zum Beratungsgespräch zusammentreffen. Es kann in diesem Fall nicht zu falschen Darstellungen eines Sachverhaltes kommen.

6. Beratungslehrer

Frau Kaupmann ist bei uns die ausgebildete Beratungslehrerin. Sie hat sich in der Schulberatung Paderborn in einer halbjährigen Fortbildung zur Beratungslehrerin ausbilden lassen. Innerhalb dieser Fortbildung wurden sie nicht nur in den bereits o.g. Beratungsfeldern (Beratung von Schülern und Eltern) ausgebildet, sondern auch folg. Inhalte fanden ihren Platz:

  • Beratungsverständnis, Beratungskonzepte, Beratungsformen

  • Rollenklärung

  • Aufgaben im Rahmen der Beratungstätigkeit

  • Entwicklung von Team –und Kooperationsfähigkeit

  • Gesprächsführung und Kommunikation

  • Evaluation der Beratungsarbeit

Ihr Einsatzbereich ist laut Schulgesetz 12-21 Nr. 4 1.2. vor allem in den Bereichen zu finden:

  • Beratung von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten über präventive und fördernde Maßnahmen beispielsweise im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen und die Förderung besonderer Begabungen.

  • Beratung von Lehrerinnen und Lehrer zur Durchführung und Unterstützung schulischer Maßnahmen zur Förderung von Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler…

  • Beratung von Lehrerinnen und Lehrern zur Vorbeugung und Bewältigung von Lern- und Verhaltensproblemen sowie darin begründeten Konflikten in der Schule

  • Kollegiale Beratung von Lehrern in der eigenen Schule

7. Externe Beratungsangebote und Einrichtungen

Selbstverständlich wird die Beratungstätigkeit unserer Lehrerinnen – entsprechend dem Absatz 1.3. durch Mitarbeiter in Schulpsychologie, Sozialpädagogen, Sozialarbeit, sowie durch weitere Angebote (z.B. die Erziehungsberatungsstellen) unterstützt.

Sicherlich wird im Zuge der Inklusion verstärkt Beratungsbedarf für Eltern, Lehrer und die Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Institutionen notwendig werden.

Grundvoraussetzung ist hierbei das Einverständnis der Beteiligten.

Unsere „ersten“ außerschulischen Ansprechpartner sind

  1. die Schulsozialarbeiterinnen Frau  Anja Schwammborn und Frau Leah Grewe und das Amt für Soziales (z.B. für Anträge aus dem Teilhabepaket) in Büren

  2. die Beratungsstelle der Caritas in Büren

  3. der FUD- Familienunterstützende Dienst in Paderborn

  4. der Schulpsychologische Dienst in Paderborn und

  5. das Jugendamt in Büren bzw. Paderborn

Sie werden im Folgenden (siehe Anlage) näher erläutert.

Anschließend folgen die Institutionen die ebenfalls – je nach Problemlage Ansprechpartner für uns und „unsere“ Eltern und Kinder sind.

  • Alle Kindertagesstätten „unserer“ Schulkinder

  • Alle anderen Schulformen im Kreisgebiet bezüglich Austausch etc.

  • Sonderschullehrer – In Zukunft werden aufgrund der Inklusion sicherlich immer mehr vorhandene Förderschule und Institutionen ergänzt werden

  • Das Gesundheitsamt Paderborn

  • Konkrete – je nach Fall hinzugezogenes – Fachpersonal wie z.B. Ärzte. Psychologen, Logopäden, Ergotherapeuten (natürlich nur in Absprache mit den Eltern )

  • Kinderklinik Marsberg

  • Polizei

Abschluss:

Die o.g. verbindlichen Zielvereinbarungen und Verfahrensabsprachen zeigen, wie unterschiedliche pädagogische, psychologische und sozialen Beratungsangebote innerhalb und außerhalb der Schule an unserer Schule genutzt werden.

Ausführlichere Auflistung der externen Beratungsstellen:

7.1. Schulsozialarbeiterin

Seit September 2013 ist Frau Anja Schwamborn als Schulsozialarbeiterin im

Grundschulbereich tätig. Die Diplom Sozialpädagogin ist Ansprechpartner bei Problemen, Krisen oder Konflikten und möchte in Zusammenarbeit mit Schülern, Lehrern und Eltern bessere Entwicklungschancen für die Kinder erzielen. Sie versteht sich als eine Art Verbindungsglied, ein Lotse zwischen Schule, Elternhaus und Jugendpflege. Sie bildet zur Zeit die Kinder der Klasse 4 im sog.  Coolnesstraining aus. 

Seit August 2023 unterstützt die Schulsozialarbeiterin Frau Leah Grewe das Team. Sie führt zur Zeit in den 1. Klassen das sog. WoGi – Sozialtraining statt, in welcher die Kinder lernen, angemessen und respektvoll miteinander zu sprechen.

Frau Schwamborn steht montags von 8.00-13.30 Uhr und donnerstags

von 8.00 bis 11.30 Uhr in der Lindenhofschule sowie mittwochs von 8.00 bis 11.30

Uhr und freitags von 8.00 bis 13.30 Uhr in der Josefschule für Schüler, Lehrer und

Eltern zur Verfügung. Alle anderen Grundschulen im Stadtgebiet können sich bei

Bedarf dienstags oder nach Vereinbarung bei Anja Schwamborn melden.

Tel. 02951/9338685 oder Schwamborn@Jugendpflege-bueren.de

Weitere Ansprechpartner findet man auch unter http://www.bueren.de/leben/Soziales.php

7.2 Beratungsstelle der Caritas

Standort Büren
Hühnerberg 2, 33142 Büren
Tel.: 02951/ 35 42
Fax: 02951/ 93 54 94

E-Mail: eb-bueren@caritas-pb.de
Onlineberatung und weitere Info:
www.eb-bueren.de

Sprechzeiten Büren
Mo. – Do.: 8.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
Fr.: 8.30 – 13.00 Uhr
Offene Sprechstunde: Mittwoch von 16.00 – 17.00 Uhr

Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche berät kostenlos, unabhängig von der Konfession und Staatsangehörigkeit. Der Arbeitsansatz der Beraterinnen und Berater ist familienorientiert und ganzheitlich. Das Angebot reicht über Einzel- und Elterngespräche, Familienberatung, spieltherapeutische Maßnahmen für das Kind, Krisenintervention und Gruppen für Eltern oder Kinder. Die Beratungsstelle hilft bei:

  • Fragen zur Entwicklung und Erziehung von Kindern

  • Erziehungsschwierigkeiten

  • Verhaltensauffälligkeiten

  • Entwicklungsverzögerungen

  • Psychosomatischen Beschwerden

  • Eltern-Kind-Konflikten

  • Kindesmisshandlung

  • Sexuellem Missbrauch

  • Einnässen

  • Ess- und Schlafstörungen

  • Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie hinsichtlich der Ausübung des Umgangsrechts nichtsorgeberechtigter Elternteile

7.3 Familienunterstützender Dienst www. fud-Paderborn.de

Hier handelt es sich um eine Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung. Für unsere Schule ist sie der konkrete Ansprechpartner für den Einsatz von Integrationskräften an unserer Schule. Der FUD berät behinderte Menschen, Angehörige und betroffene Eltern über sozialrechtliche Ansprüche, informieren über Möglichkeiten der Finanzierung von Betreuungsleistungen und unterstützen sie bei der Antragstellung und beim Kontakt mit den zuständigen Kostenträgern. Darüber hinaus informieren wir über Angebote, Institutionen, verschiedene Wohnformen und berufliche Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung im Kreis Paderborn. Sie bieten individuelle und unkomplizierte Entlastung und Unterstützung in Alltag, Freizeit und Schule an.

7.4 Psychologische Beratungsstelle für Schule, Jugend und Familie

Riemekestr.55

33102 Paderborn

Tel.05251 308-381

schulberatungsstelle@kreis-paderborn.de

Diese Beratungsstelle, mit welcher wir sehr gut zusammenarbeiten und zahlreiche Lehrfortbildung- und Qualifikationen erworben haben, beschäftigt sich u.a. mit folgenden Fragen:

  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen

  • Probleme bei den Hausaufgaben

  • Lernprobleme wie Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwächen

  • Auffälligkeiten im Verhalten in der Schule wie Ängste, Aggressivität, mangelndes Selbstbewusstsein, Schwierigkeiten im Sozialverhalten

  • Mobbing

  • Fragen zur Einschulung und zum Schulanfang

  • Wahl der geeigneten Schulform, Übergang in die weiterführende Schule, Schulwechsel

  • Konflikte mit Lehrkräften

7.5. Allgemeiner Sozialer Dienst (ASP) – Jugendamt

Außendienststelle in Büren

Stadtverwaltung Büren

Frau Brockmeier/Frau Pyls

Königsstr.14

33142 Büren

Sprechzeiten:

Do.15-18.Uhr Tel. 02951-970-366, -251

Die Rufbereitschaft des Jugendamtes für Meldungen einer Kindeswohlgefährdung nach Dienstschluss und an Wochenenden: Kreisfeuerwehrzentrale 02955 76760

Das Jugendamt hilft, wenn Sie…

  • als Eltern oder alleinerziehender Elternteil Sorgen und Probleme haben

  • als Kind oder Jugendliche/r Schwierigkeiten zu Hause, in der Schule oder in der Freizeit haben

  • manchmal nicht mehr weiter wissen

  • sich mit einer neutralen, zur Verschwiegenheit verpflichteten Person aussprechen möchten

  • sich von ihrem Partner/ ihrer Partnerin

  • trennen wollen, getrennt lebend sind und nicht wissen, wie es mit den gemeinsamen Kindern weitergehen soll

  • sehen, dass die Kinder durch die Situation sehr belastet sind

  • feststellen, dass es Probleme mit der Umgangsregelung gibt

  • Beratung in anderen Problembereichen wünschen

Die Beratung ist kostenfrei und die Schweigepflicht ist ein wesentlicher Bestandteil

Die Aufgaben sind

  • Beratung und Betreuung von Familien, Alleinerziehenden, Kindern und Jugendlichen

  • Kurse zur Stärkung der Erziehungskompetenz

  • Trennungs- und Scheidungsberatung

  • Gutachterliche Stellungnahme in Familienrechtsangelegenheiten

  • Beratung und Betreuung von Eltern, die um Hilfe in der Erziehung der Kinder bitten

  • Hilfen in Problem- und Konfliktsituationen

  • Erzieherische Hilfe und Beratung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

  • Sozialpädagogische Hilfen und ihre Vermittlung

  • Intervention bei Kindeswohlgefährdung und Schutzmaßnahmen für Minderjährige

  • Gesetzliche Vertretung von Minderjährigen