Entschuldigungen

Entschuldigungen

Bei Krankheit muss morgens am 1. Tag des Fehlens eine telefonische Benachrichtigung an die Schule (u.a. auf den Anrufbeantworter) erfolgen. Nach Beendigung der Krankheit ist eine kurze schriftliche Entschuldigung erforderlich. Kann Ihr Kind über einen längeren Zeitraum nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, braucht es ein ärztliches Attest. Bei einmaliger Nicht-Teilnahme reicht eine kurze schriftliche Mitteilung aus.