Förderung aller Kinder
„Die Schule vermittelt die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen und berücksichtigt dabei die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schülerund setzt dafür Individuelle Förderung voraus, „ so heißt es im Schulgesetz und unsere Aufgabe ist es „drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen von Schülerinnen und Schülern unter frühzeitiger Einbeziehung der Eltern mit vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken. SuS mit Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen werden besonders gefördert, um ihnen durch individuelle Hilfen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.“ So steht es im § 2 unseres § 2 Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule.
Aus diesem Erziehungsauftrag ergeben sich hohe Ziele, die in unterschiedlichen von uns erstellten nachfolgenden Konzepten ihre Manifestierung und ständige Überarbeitung finden.
Besonders aktuell ist dabei sicher der Gemeinsame Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an Regelschulen und wird oft unter dem Begriff Inklusion erläutert.