Fortbildungskonzept
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Fortbildung und zur Fortbildungsplanung
Auszug aus dem Referenzrahmen, Dimension 4.5:
Die schulische Fortbildungsplanung orientiert sich an den Vorgaben, den Zielsetzungen und Aufgabenstellungen der Schule sowie an den Qualifikationen und Entwicklungsbedarfen des Personals.[1]
Rechtliche Vorgaben sind z.B. zu finden im Schulgesetz und der Allgemeinen Dienstordnung (ADO):
- 57(3) SchulG: Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen.
- 59(6) SchulG: Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz (gemäß §68 Abs. 3 Nr. 3) beschlossenen Grundsätze über Angelegenheiten der Fortbildung und wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen.
- 11 Abs. 1-5 ADO: Fortbildung
BASS 20-22 Nr.8: Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal
. Organisatorische Rahmenbedingungen der Fortbildungsplanung
System Schule:
An unserer Schule werden schulinterne Fortbildungen zweimal jährlich am pädagogischen Tag als ganztägige Fortbildung durchgeführt. Die Themen dafür stehen im Bezug zum Referenzrahmen Schulqualität NRW und ergeben sich aus der jährlichen Schulentwicklungsplanung, die in der Steuergruppe vorgedacht, dann in der Lehrerkonferenz beraten und schließlich in der Schulkonferenz beschlossen werden. Termin und Thema werden zusätzlich durch die Schulaufsicht genehmigt.
Zusätzlich nehmen selbstverständlich alle Lehrer:innen verbindlich an Fortbildungen teil, die am Nachmittag – teilweise aber auch ganztägig – über externe Anbieter – angeboten werden.