Schuleingangsphase
Mit dem Gesetz „Zur Stärkung von Bildung und Erziehung“ wurde vor fast acht Jahren die rechtliche Grundlage zur neuen Schuleingangsphase gelegt, die sich zum Ziel gesetzt hat, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrganges in der Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer Schulfähigkeit entsprechend zu fördern.
Die Klassen 1 und 2 werden als gemeinsame Schuleingangsphase geführt und die Schulkonferenz der GS Steinhausen hat zum Schuljahr 2005/06 entschieden, dass alle schulpflichtigen Kinder in jahrgangsbezogenen Klassen eingeschult werden .
Die Schuleingangsphase kann in einem Jahr, in zwei Jahren oder in drei Jahren durchlaufen werden, d.h. die SuS gehen ohne Versetzung vom ersten Schulbesuchsjahr in das zweite über. Über die individuelle Lernzeit wird während der Eingangsphase entschieden. Das dritte Schulbesuchsjahr in dieser Phase wird nicht auf die Schulpflicht angerechnet. Der Übergang in die Klasse 3, beruht auf einer Versetzung. Ein Kind, das drei Jahre die Schuleingangsphase besucht hat, kann nicht aus der Klasse 3 in die Schuleingangsphase zurücktreten.
Zentrales Ziel der Schuleingangsphase ist, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern, weil gleichaltrige Kinder in ihrer Entwicklung unterschiedlich sind. Sie benötigen je nach Entwicklungsstand und Fähigkeiten unterschiedliche Lernzeiten. Sie sollen mit ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen so unterrichtet werden, dass sie durch Unterstützung und besondere Herausforderungen in ihren Entwicklungen gefördert werden. Viele Formen des differenzierenden Unterrichts ermöglichen es, Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Kompetenzstufen zu fördern