Versetzung

Versetzung

(1) Die Schülerinnen und Schüler gehen ohne Versetzung vom ersten Schulbesuchsjahr in das zweite Schulbesuchsjahr über. Der Übergang in die Klassen 3, 4 und 5 beruht auf einer Versetzung.

(2) Die Grundschule hat ihren Unterricht so zu gestalten, dass die Verset­zung der Regelfall ist. Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung ge­fährdet ist, erhalten zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Lern- und Förderempfehlung. Erkannte Lern- und Leistungsdefizite sollen durch entsprechende Förderung bis zur Versetzungsentscheidung unter Einbe­ziehung der Eltern behoben werden.

(3) Die Versetzungskonferenz beschließt nach Anhörung der Eltern oder auf deren Antrag,

  • eine Schülerin oder einen Schüler vom ersten Schulbesuchsjahr in die Klasse 3 zu versetzen, wenn sie oder er dafür geeignet ist,

  • dass eine Schülerin oder ein Schüler ein drittes Jahr in der Schulein­gangsphase verbleibt, wenn sie oder er noch nicht für die Klasse 3 ge­eignet ist.

(4) Eine Schülerin oder ein Schüler wird in die Klassen 3, 4 und 5 versetzt, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht wur­den. Sie oder er wird auch dann versetzt, wenn auf Grund der Gesamtent­wicklung zu erwarten ist, dass in der nächst höheren Klasse eine hinrei­chende Förderung und eine erfolgreiche Mitarbeit möglich sind. Schülerin­nen und Schüler, die nicht versetzt worden sind, erhalten zum Ende des Schuljahres ebenfalls eine individuelle Lern- und Förderempfehlung.

(5) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern im Verlauf des Schuljahres von der Klasse 3 in die Schuleingangsphase, von der Klasse 4 in die Klasse 3 zurücktreten, wenn sie oder er in der bisherigen Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Darüber entscheidet die Versetzungskonferenz. Zum nächsten Versetzungstermin wird eine Ver­setzung nicht erneut ausgesprochen.

Natürlich ist es unser Ziel, dass alle SuS in der Regel am Ende des Schuljahres in die nächst höhere Klasse versetzt werden, weil die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse erfüllt sind. Auch eine Vorversetzung ist möglich, wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der höheren Klasse zu erwarten ist.

Unsere Pflicht ist es, unseren Unterricht so zu gestalten und die SuS so zu fördern, dass jedes Kind seinen Fähigkeiten entsprechend lernen kann.

D.h starke Kinder zu fördern, dass sie eventl. vorversetzt werden und bei Kinder, bei denen die Versetzung gefährdet ist entsprechende Maßnahmen zu treffen, die wie folgt lauten:

Die SuS deren Versetzung gefährdet ist (bis auf die SuS des 1.Schuljahres), bekommen zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Lern- und Förderempfehlung.

Zudem erhalten sie natürlich zusätzliche Förderangebote mit dem Ziel, unter Einbeziehung der Eltern, erkannte Lern- und Leistungsdefizite bis zur Versetzungsentscheidung zu beheben.

Eine Lern- und Förderempfehlung erhalten SuS auch im Falle der Nichtversetzung zum Ende des Schuljahres.

Natürlich versuchen wir vorab die Defizite der SuS durch die Möglichkeit der Teilnahme an schulischen Förderangeboten abzubauen mit dem Ziel, unter Einbeziehung der Eltern erkannte Lern- und Leistungsdefizite bis zur Versetzungsentscheidung zu beheben.

Sollten die Noten trotzdem nicht mehr ausreichen, so benachrichtigen wir schriftlich die Eltern. Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden.

Über die Versetzung entscheidet schließlich die Klassenkonferenz, als Versetzungskonferenz. Mitglieder der Versetzungskonferenz sind die Lehrerinnen, die die SuS mindestens im zweiten Halbjahr unterrichtet haben. In unserer kleinen Schule haben wir den Vorteil, dass alle Lehrerinnen der Versetzungskonferenz angehören und dadurch ein vielfältiges, aussagekräftiges Bild entsteht. In der Versetzungskonferenz übernimmt Frau Kaupmann als die Schulleiterin den Vorsitz. Kinder in der Schuleingangsphase (Klasse 1 u. 2) haben die Möglichkeit drei Jahren zu verweilen und werden immer von der 1. in die 2.Klasse versetzt, da die ersten zwei – eventl. auch drei Jahre als Einheit gesehen werden, in dessen zeitlichen Rahmen die Kinder unterschiedlich lang die Möglichkeit haben, die Inhalte zu erwerben (siehe hier aber Schuleingangsphasenkonzept)

Drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen von SuS begegnen wir mit unterfrühzeitiger Einbeziehung der Eltern mit vorbeugenden Maßnahmen.

In unsere Schule musste noch kein Kind „sitzenbleiben“, sondern in Absprache wiederholt ein Kind die Klasse oder verbleibt in der Schuleingangsphase. Bei einem freiwilligem Rückgang handelt es sich immer um einvernehmliche Entscheidungen zwischen Lehrkräften und Eltern zum Wohle des Kindes, dessen Gründe ganz individuell sind und den weiteren schulischen, aber auch psychischen Werdegang des Kindes berücksichtigen.

Unsere Pflicht ist es, unseren Unterricht so zu gestalten und die SuS so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist. Deshalb bekommen die SuS deren Versetzung gefährdet ist (bis auf die SuS des 1.Schuljahres), zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Lern- und Förderempfehlung. Zudem erhalten sie natürlich zusätzliche Förderangebote mit dem Ziel, unter Einbeziehung der Eltern, erkannte Lern- und Leistungsdefizite bis zur Versetzungsentscheidung zu beheben. (siehe Förderkonzept und Förderpläne) Eine Lern- und Förderempfehlung erhalten SuS auch im Falle der Nichtversetzung zum Ende des Schuljahres.

Selbstverständlich ist es natürlich die Individuelle Förderung, dass alle SuS durch die Grundschule individuell gefördert werden müssen. „Dies gilt vor allem für Kinder, die besonderer Unterstützung bedürfen, um erfolgreich im Unterricht mitarbeiten zu können.

Denn Leistungsbewertung §5 ist immer auch eine Feststellung des individuellen Lernfortschritts. Dafür sind nach Maßgabe der Lehrpläne kurze schriftliche Übungen zulässig. Schriftliche Arbeiten werden in den Klassen 3 und 4 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch geschrieben.

Seit der Implementierung des neuen Lehrplanes und der daraus resultierenden Arbeitspläne orientiert sich die Bewertung an erster Stelle an den Kompetenzerwartungen.

Leistungsbewertungen und Noten geben den Schülerinnen und Schülern Rückmeldung darüber, in welchem Maße sie gesetzte Ziele erreicht und was sie dazu beigetragen haben, um sie zu erreichen. Dies setzt voraus, dass die Ziele bekannt und die Kriterien und Maßstäbe transparent sind und altersangemessen verdeutlicht werden.

Leistungsbewertungen sind Teil eines kontinuierlichen fortdauernden Unterrichtsverlaufs. Alle im Unterricht erbrachten oder auch nicht erbrachten Leistungen werden bewertet.

An erster Stelle stehen der Lernfortschritt und die Anstrengungsbereitschaft. Inhaltlich orientiert sich die Bewertung an den Kompetenzerwartungen.

Neben der ergebnisbezogenen Leistungsnote müssen auch die unterrichtlichen (prozessorientierten) Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler herangezogen werden.