Zusammenarbeit und Kooperation mit den Eltern

Zusammenarbeit und Kooperation mit den Eltern

Schule und Elternhaus tragen in gemeinsamer Verantwortung die Erziehungsarbeit und die Verwirklichung der pädagogischen Ziele:

Das Schulmitwirkungsgesetz ist Grundlage einer effektiven Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten. In gemeinsamen Elternabenden, Schulkonferenzen und Gesprächen kann über Bildungskonzepte und Erziehungsziele diskutiert und abgestimmt werden. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung bildet eine wesentliche Grundlage für die gemeinsame Bildungs- und Erziehungsarbeit. Aus ihr erwachsen in der Kooperation mit den Erziehungsberechtigten des einzelnen Kindes, aber auch vor allem in den Mitwirkungsorganen gemeinsame Bildungskonzepte und Erziehungsziele.

Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist unserer Meinung nach sehr konstruktiv da alle Lehrer offen für Anregungen sind und die Schule möglichst transparent ist, d.h. über regelmäßige Elternbriefe werden die Eltern über Inhalte und Termine informiert; wichtige Schulangelegenheiten, z.B., Finanzierung neuer Schulmittel, Vorträge und Schulfeste werden gemeinsam organisiert und durchgeführt.

Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle offene und enge Zusammenarbeit zwischen Lehrern, Schülern und Eltern. Diese Zusammenarbeit bietet sich durch folgende Möglichkeiten an:

  • Einflussnahme der Erziehungsberechtigten durch die Mitwirkungsorgane: Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz

  • Elternsprechtage, u.a. speziell für die einzelnen Klassen und Bedürfnisse, d.h.

  • Allg. Elternsprechtage im November und März

  • Elternsprechtage bei der Anmeldung und Einschulung

  • Zusatzsprechtage für die 4.Klassen im Januar zwecks Schulwahl

  • Zeugnisausgabe mit Elternberatung für die 1.und 2.Klasse

  • Teilnahme von Eltern am Unterricht nach Absprache

  • Mitwirkung von Eltern am Unterricht nach Absprache

  • Beteiligung der Eltern bei der Vorbereitung und Durchführung von Klassen- und Schulveranstaltungen

  • Mitarbeit bei der Gestaltung und Durchführung von Einschulungs-, und Abschlussfeiern

  • Aktuelle Informationsschreiben und Elternrundschreiben an die Eltern durch Lehrer und Schulleitung

  • Gelegenheit zu Gesprächen mit den Lehrern und der Schulleitung

  • Mitwirkung als Mitglied des Fördervereins

  • Themenbezogene Elternversammlungen mit Referenten

  • Begleitung durch Eltern bei Wanderungen, Kirchgängen, Ausflügen, Bastelaktionen, Schul und Klassenfesten; Sport- und Spielfesten

  • Mitarbeit in der Elternpflegschaft und Förderverein;

  • + Wahl und Mitwirkungen an folgenden Gremien:

Klassenpflegschaft

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse. Sie beraten über alle Belange auf Klassenebene. Sie wählen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und ihre Stellvertretung, die die Interessen der Klasse im Rahmen der Klassenkonferenz und der Schulpflegschaft vertreten.

Schulpflegschaft

Hier sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften vertreten. Die Schulpflegschaft wählt die Elternvertretung die Schulkonferenz und berät über die Belange der Eltern auf Schulebene.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Ihr gehören die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Eltern sowie die Schulleiterin oder der Schulleiter an. Die Schulkonferenz entscheidet über eine Vielzahl schulischer Angelegenheiten. Hierzu gehören die Organisationsform der Schuleingangsphase und die Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters.