Leserechtschreibschwäche

L wie LRS (Leserechtschreibschwäche)

Wahrscheinlich seit Kinder zur Schule gehen, gab und gibt es Kinder, die besondere Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben hatten und haben. Früher wurden sie oft als lernschwach bezeichnet. Heute weiß man, dass eine LRS – Schwäche, eine von der Intelligenz eines Kindes unabhängige Teilleistungsstörung besteht, die mit Hilfe entsprechender Strategien ausgeglichen werden kann, sollte denn LRS diagnostiziert sein. Denn das steht an 1. Stelle – zunächst die Diagnose –, dann die Auswertung und dann die Fördermöglichkeiten mit geeignetem Material.

Für LRS Kinder, aber auch für Lehrer und Eltern, ist es sicherlich sehr hilfreich, dass im letzten Jahr 2012 die entsprechende Verordnung zum § 6 „Zeugnisse“ durch § 6.3 Absatz 3 ergänzt wurde, der besagt, dass „soweit der Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (BASS 14 – 01 Nr. 1) angewandt wird, kann im Fach Deutsch auf die Benotung der Teilbereiche Lesen und/oder Rechtschreiben verzichtet werden.“

Wie immer steht zu Beginn die Diagnostik und die Analyse der Lernsituation

Hierzu gehören folgende Bedingungsgefüge:

schulische (z. B. Didaktik und Methodik des Lese- und Schreiblehrgangs

sowie des Rechtschreibunterrichts, Lehrerverhalten),

  • soziale (z. B. häusliches Lernumfeld, Verhalten der Mitschülerinnen und

  • Mitschüler),

  • emotionale (z. B. Selbstsicherheit, Lernfreude, Belastbarkeit, Umgang mit Misserfolgen),

  • kognitive (z. B. Stand der Lese- und Schreibentwicklung, Denkstrategie, Wahrnehmung, Sprache),

  • physiologische (z. B. Motorik, Seh- und Hörfähigkeit) Bedingungen sowie

  • das Lern- und Arbeitsverhalten.

Im Anschluss führen wir bei „Verdacht“ die sog. Hamburger Schreibprobe durch, die uns ein genaueres Bild darüber gibt, wo genau die Probleme des Kindes beim Lesen und Schreibenlernen sind.

Ziel der allgemeinen Fördermaßnahmen ist es,

dass im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unterricht Lernschwierigkeiten

und Lernlücken durch individuell abgestimmte Hilfen behoben werden und

dass dadurch SuS bei Lernschwierigkeiten in der gewohnten Lerngruppe

verbleiben, d.h. im allg. Förderunterricht erhalten diese Kinder entsprechende

Fördermaßnahmen und werden nicht in eine besondere Rolle hineingedrängt.