Unfälle und Unwetterwarnungen

Unfälle

Unfälle, die sich auf dem Schulweg ereignen, melden Sie bitte unverzüglich im Sekretariat bei unserer Sekretärin Frau Martsch (Tel.93013), damit diese den Unfallmeldebogen ausfüllen.

Unwetter

18-29 Nr. 9 – Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung vom 10.10.2022 (ABl. NRW. 10/22)

 Sehr geehrte Erziehungsberechtigen,

für Ihre Planungssicherheit (damit nicht täglich und kurzfristig eine Info versendet werden muss) habe ich die o.g. Regelung des Landes NRW einmal verkürzt für Sie zusammengefasst. Diese Regelung gilt für das gesamte Schuljahr und für alle Schulformen. Unsere individuelle Absprache in der GS Steinhausen habe ich fett und unterstrichen dargestellt.

Bei Unwetterlagen sollen in Abhängigkeit vom jeweiligen Unwetterereignis (lokal, regional, landesweit) zum Schutz der SuS einheitliche u. verbindliche schulische Maßnahmen veranlasst werden.

Grundlage der Entscheidungsfindung

Grundlage für die Entscheidungsfindung der Bezirksregierung oder des Ministeriums, ob Unterricht im Schulgebäude oder zu Hause stattfindet, sind die Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Die RKU entscheidet nach Beratung durch das Dezernat 22, ob das Unwetter einen Unterrichtsbetrieb ohne eine Gefährdung von SuS zulässt. Die jeweiligen Entscheidungen über schulische Maßnahmen sollen bis spätestens 18:00 Uhr des Vortages des vorhergesagten Ereignisses von den zuständigen Entscheidungsträgern kommuniziert werden. Da sich das Wetter natürlich über Nacht anders entwickeln kann, liegt es in Ihrer Entscheidung, ob Sie Ihr Kind bei nachfolgendem Unwetter in die Schule (verspätet) schicken.

Definition Unwetter und andere extreme Wetter-Ereignisse

Bei Unwettern handelt es sich insbesondere um

– extrem, anhaltenden, heftigen Starkregen,

– schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen,

– schwere bis extreme Gewitter eventuell mit extremen Orkanböen/Starkregen,

– (extrem) starker Schneefall eventuell mit Verwehungen,

– Glatteis.

Diese Wetterereignisse können das gesamte Land Nordrhein-Westfalen, einzelne oder mehrere Regierungsbezirke betreffen. Im Einzelfall kann es aufgrund solcher Wetterereignisse notwendig sein, dass die Kinder zu Hause lernen müssen, damit sie keinen gefahrvollen Schulweg haben.

Schulische Maßnahmen: Ruhen des Präsenzbetriebs, Einrichtung von Distanzunterricht

Im Rahmen der organisatorischen u. personellen Möglichkeiten entscheidet die Schulleitung über die Einrichtung von Unterricht mit räumlicher Distanz. Soweit die personellen und sächlichen Voraussetzungen vorliegen, soll Distanzunterricht digital erteilt werden. Wir nutzen dafür die hierzu bereitgestellte Arbeits- und Kommunikationsplattform Teams in digitaler Form, zu denen (fast) alle SuS, sowie alle Lehrkräfte Zugang haben.

Sofern der Distanzunterricht aber kurzfristig für einen Tag nicht digital erteilt werden kann, weil Lehrkräfte auf dem Weg zur Schule sind, um Kinder zu betreuen oder Sie als Eltern nicht über das notwendige technische Equipment (z.B. Drucker) verfügen, erhalten Sie die zu bearbeiteten Lernunterlagen und Hinweise per Mail, oder/und über die Klassenvorsitzende versendet.

Beaufsichtigung von SuS  – Ganztags- und Betreuungsangebote

SuS, die die Mitteilung über das Ruhen des Präsenzbetriebes oder andere schulische Maßnahmen nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, werden angemessen unterrichtet und betreut. Dies gilt selbstverständlich auch für den Fall, dass nach Unterrichtsende ein Unwetterereignis auftritt, auch dann verbleiben die SuS so lange im Schulgebäude, bis sie entweder abgeholt oder sicher allein nach Hause gehen können.

Wir hoffen, dass wir nicht so häufig Unwettererfahrungen machen müssen.

In diesem Sinne

Ihre Susanne Kaupmann