Leseförderkonzept

Leseförderkonzept

Aufgrund der neuen Bestimmungen der verbindlichen Lesezeit, erhalten nun alle Grundschulkinder in NRW 3 mal 20 Minuten Lesezeit im Rahmen der Stundentafel. Unser entsprechendes Konzept sieht wie folgt aus:

Leseförderkonzept

Grundsätzlich haben die SuS die gesamte Schuleingangsphase Zeit, sich die Fertigkeit des Lesens anzueignen. Sie benötigen dabei die Unterstützung der Lehrerin, aber auch der Erziehungsberechtigen, indem diese als Vorbild gemeinsam mit den Kindern lesen, ihnen vorlesen und die Möglichkeiten schaffen mit Büchern in Kontakt zu treten. Die Freude und Motivation am Lesen lernen und lesen an sich muss dabei an 1. Stelle stehen. Deshalb sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Maßnahmen:

  • Lesepaten

  • Nutzung von Diagnostiktests

  • Antolin – PC Programm in der Schule und zu Hause nutzen

  • Vorleseaktionen innerhalb der Schule und in den Kindergärten

  • Regelmäßiger Besuch (14 –tägig) des Bücherbusses während der Schulzeit

  • Einrichtung einer Lesestunde an Tagen des Bücherbusses

  • Bücherkisten aus dem Bücherbus zu fächerübergreifenden Unterrichtsthemen

  • Bücherausstellungen für Kinder und Eltern

  • Lesen klassenspezifischer Ganzschriften

  • Einsatz von Lesemalblättern und Lesekarteien

  • Erstellung von Klassenlesebüchern und Projektbüchern

  • Leseförderung im Klassenunterricht und im Förderunterricht

  • Teilnahme an schulinternen und regionalen Lesewettbewerben

  • Regelmäßige Teilnahme an der Paderborner Bücherwoche oder der eigenen Bücherwoche

  • Nutzung der Leserabenangebote im Internet

  • Werbung für den Leseclub

Qualitätsindikatoren

  • Diagnostiktests

  • Klassenlesebücher

  • Lesemalblätter

  • Wettbewerbe

  • Besserer Lesefluss

  • Besseres Leseverständnis

  • Lehrer-, Eltern- und Schülerbeobachtungen

Evaluation

  • Regelmäßige Überprüfung und Feststellung des Lernzuwachses, u. a. durch Einschätzung von „Fremdlehrern“ und Diagnostikverfahren

  • Mehr Zufriedenheit bei Lehrern, Eltern und Schülern

  • Mehr Lesefreude

  • Anzahl der gelesenen Ganzschriften

  • Anzahl der ausgeliehenen Bücher

  • Objektive Ergebnisse bei Lesewettbewerben

  • Auswertung der Antolin Beteiligung

  • Zufriedenheit der Paten und Kinder

Lese – Diagnostikverfahren

In der Schule setzen wir – auch zur Früherkennung – die Hamburger Rechtschreibprobe ein, um bereits im Vorfeld herauszukristallisieren, ob es sich um eine sog. LRS Schwäche handelt, die spezieller Förderung bedarf oder andere Gründe eine Rolle spielen. Zusätzlich helfen Beobachtungsbögen die sowohl die Fertigkeit des Lesens als auch das sinnentnehmende Lesen beurteilt, bei der konkreten Förderung. Vor den jeweiligen Sommerferien führen wir des Weiteren den sog. Stolperwörtertest durch, der die Lesegeschwindigkeit und -sicherheit auf der Satzebene testet.  Den Stolperwörtertest werden wir ab dem Schuljahr 24/25 digital im Rahmen eines Unterrichtsprojekts mit dem Schulamt durchführen. 

Stolperwörtertest:

40 (1.Klasse) bzw. 60 Sätze (2.-4.Klasse) müssen dabei leise gelesen werden.

In jedem Satz befindet sich ein Wort, das vom Satzsinn nicht hineinpasst.

Dieses Störwortwort muss erkannt und durchgestrichen werden.

Gefordert wird also nicht nur das reine Lesen, sondern es wird auch eine Aktivierung der grammatischen, syntaktischen und semantischen Kenntnisse benötigt.

D.h. der Stolperwörtertest umfasst einen größeren Bereich von Leseprozessen. Um die falschen Wörter herauszufinden, müssen die Kinder zunächst die Wörter richtig erlesen. Darüber hinaus werden das Abrufen der erlesenen Einzelwörter aus dem Kurzzeitgedächtnis und die vergleichende Verarbeitung durch Aktivierung der grammatischen, syntaktischen und semantischen Lexika benötigt.

Die Kinder der 1.Klasse haben 10 Minuten, die Kinder der 2.Klasse 6 Minuten, die der 3.Klasse 5 Minuten und die der 4.Klasse 4 Minuten Zeit.

Der anschließende Fragebogen, der vom Lehrer ausgefüllt wird, enthält die erreichte Punktezahl = richtige Wörterfolge im Satz. Der Test dient zwar auch einer Benotung, soll aber primär der Feststellung von Förderbedarfen und daraus resultierenden Förderangeboten dienen.

Lesepaten

In Steinhausen haben wir eine Lesepatin, die sich bereit erklärt haben ehrenamtlich den Kindern in der Schule vorzulesen, so dass die Lesefreude, aber auch die Lesekompetenz gesteigert wird.

In Kleingruppen und ohne Zeitdruck wird den Kindern die „Schönheit“ von Büchern näher gebracht, indem die Lesepaten aus ausgewählten Büchern vorlesen und die Kinder auch selbst vorlesen dürfen.

In Absprache mit den Lehrkräften, aber auch eigene Ideen einbringend, erhalten die Kinder Lesestunden unabhängig von Stoff- und Zeitstress. Die Kinder lieben die Lesepatenstunden und wechselseitig ist eine hohe Wertschätzung und Zufriedenheit festzustellen. Die Lesepatenstunden sind fest im Stundenplan integriert und die Lesegruppen wechseln ca. alle vier Wochen. Die Möglichkeiten der Zusammensetzung der Leseschar sind unterschiedlich. Da wir im Schuljahr 23/24 „nur“ eine Lesepatin an unserer Schule haben, würden wir uns freuen, wenn sich  noch mehr Lesepaten und Lesepatinnen zur Verfügung stellen. 

L wie LRS (Leserechtschreibschwäche)

Wahrscheinlich seit Kinder zur Schule gehen, gab und gibt es Kinder, die besondere Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben hatten und haben. Früher wurden sie oft als lernschwach bezeichnet. Heute weiß man, dass eine LRS – Schwäche, eine von der Intelligenz eines Kindes unabhängige Teilleistungsstörung besteht, die mit Hilfe entsprechender Strategien ausgeglichen werden kann, sollte denn LRS diagnostiziert sein. Denn das steht an 1. Stelle – zunächst die Diagnose –, dann die Auswertung und dann die Fördermöglichkeiten mit geeignetem Material.

Für LRS Kinder, aber auch für Lehrer und Eltern, ist es sicherlich sehr hilfreich, dass im letzten Jahr 2012 die entsprechende Verordnung zum § 6 „Zeugnisse“ durch § 6.3 Absatz 3 ergänzt wurde, der besagt, dass „soweit der Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (BASS 14 – 01 Nr. 1) angewandt wird, kann im Fach Deutsch auf die Benotung der Teilbereiche Lesen und/oder Rechtschreiben verzichtet werden.“

Wie immer steht zu Beginn die Diagnostik und die Analyse der Lernsituation

Hierzu gehören folgende Bedingungsgefüge:

schulische (z. B. Didaktik und Methodik des Lese- und Schreiblehrgangs

sowie des Rechtschreibunterrichts, Lehrerverhalten),

  • soziale (z. B. häusliches Lernumfeld, Verhalten der Mitschülerinnen und

  • Mitschüler),

  • emotionale (z. B. Selbstsicherheit, Lernfreude, Belastbarkeit, Umgang mit Misserfolgen),

  • kognitive (z. B. Stand der Lese- und Schreibentwicklung, Denkstrategie, Wahrnehmung, Sprache),

  • physiologische (z. B. Motorik, Seh- und Hörfähigkeit) Bedingungen sowie

  • das Lern- und Arbeitsverhalten.

Im Anschluss führen wir bei „Verdacht“ die sog. Hamburger Schreibprobe durch, die uns ein genaueres Bild darüber gibt, wo genau die Probleme des Kindes beim Lesen und Schreibenlernen sind.

Ziel der allgemeinen Fördermaßnahmen ist es,

dass im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unterricht Lernschwierigkeiten

und Lernlücken durch individuell abgestimmte Hilfen behoben werden und

dass dadurch SuS bei Lernschwierigkeiten in der gewohnten Lerngruppe

verbleiben, d.h. im allg. Förderunterricht erhalten diese Kinder entsprechende

Fördermaßnahmen und werden nicht in eine besondere Rolle hineingedrängt.